Angesichts der Tatsache, dass diverse Institutionen, Behörden, Ämter, etc. in letzter Zeit vermehrt dazu übergegangen sind, eingereichte, begründete Beschwerden ‚abzuwiegeln‘, sich für unzuständig zu erklären, auf die jeweilige Beschwerde nicht zu reagieren, etc., haben wir uns im Juli 2014 dazu entschlossen, in solchen Fällen ab sofort ein neues Instrument anzuwenden:
Die öffentliche Aufforderung zur Zahlung eines Ordnungs-/Bußgeldes, zahlbar z. B. an gemeinnützige Organisationen – sowie ggf. die öffentliche Aufforderung zur Leistung von Schadenersatz, zahlbar an den/die Betroffenen.
Wir sind der Auffassung, dass der fortschreitenden ‚Verwahrlosung‘, Ignoranz und Inkompetenz an den beteiligten Stellen in vielen Fällen nur noch auf diese Art und Weise begegnet werden kann.
Links zu ausgewählten Fällen:
Hinweis:
Weitere entsprechende Beschlüsse finden Sie b. B. im Hauptmenü, unter den Menüpunkten „Register (Aktivitäten)“ und „Register (Namen)“.